Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Herzberg

Herzberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Herzberg am Harz beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Herzberg am Harz, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Herzberg am Harz
Sieberstr. 1
37412 Herzberg
Deutschland

Telefon:

05521 857-0

Fax:

05521 857-220

Email:

Poststelle@fa-hz.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Herzberg

Finanzamt Herzberg am Harz

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Herzberg am Harz neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Herzberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Herzberg am Harz prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Herzberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Herzberg am Harz kann entweder per Telefon 05521 857-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-hz.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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