Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lüneburg

Lüneburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lüneburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lüneburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Lüneburg
Am Alt. Eisenwerk 4a
21339 Lüneburg
Deutschland

Telefon:

04131 305-0

Fax:

04131 305-915

Email:

Poststelle@fa-lg.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Lüneburg

Finanzamt Lüneburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lüneburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00-12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lüneburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lüneburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lüneburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lüneburg kann entweder per Telefon 04131 305-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-lg.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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