Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Nienburg

Nienburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nienburg/Weser beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nienburg/Weser, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Nienburg/Weser
Schloßplatz 10
31582 Nienburg
Deutschland

Telefon:

05021 801-1

Fax:

05021 801-300

Email:

Poststelle@fa-ni.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Nienburg

Finanzamt Nienburg/Weser

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nienburg/Weser neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 7:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung, zusätzl. Arbeitnehmerbereich: Do. 14 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Nienburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nienburg/Weser prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Nienburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nienburg/Weser kann entweder per Telefon 05021 801-1 oder per E-Mail Poststelle@fa-ni.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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