Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Osterholz-Scharmbeck

Osterholz-Scharmbeck

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Osterholz-Scharmbeck
Pappstraße 2
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland

Telefon:

04791 302-0

Fax:

04791 302-101

Email:

Poststelle@fa-ohz.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Osterholz-Scharmbeck

Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Osterholz-Scharmbeck

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Osterholz-Scharmbeck kann entweder per Telefon 04791 302-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-ohz.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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