Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Springe

Springe

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hannover-Land I Außenstelle Springe beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hannover-Land I Außenstelle Springe, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Hannover-Land I Außenstelle Springe
Bahnhofstr. 28
31832 Springe
Deutschland

Telefon:

05041 773-0

Fax:

05041 773-63

Email:

Poststelle@fa-ast-spr.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Springe

Finanzamt Hannover-Land I Außenstelle Springe

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hannover-Land I Außenstelle Springe neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Springe

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hannover-Land I Außenstelle Springe prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Springe nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hannover-Land I Außenstelle Springe kann entweder per Telefon 05041 773-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-ast-spr.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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