Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in St. Ingbert

St. Ingbert

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Saarland

Anschrift:

Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert
Rentamtstr. 39
66386 St. Ingbert
Deutschland

Telefon:

06894 98401

Fax:

06894 984159

Email:

poststelle@fahom.saarland.de

Webseite:

www.finanzamt-homburg.de

Kinderfreibetrag St. Ingbert

Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Mi. 07:30 - 18:00 Uhr, Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in St. Ingbert

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt St. Ingbert nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Homburg - Außenst. St. Ingbert kann entweder per Telefon 06894 98401 oder per E-Mail poststelle@fahom.saarland.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-homburg.de

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