Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Sulingen

Sulingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sulingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sulingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Sulingen
Hindenburgstr. 16
27232 Sulingen
Deutschland

Telefon:

04271 87-0

Fax:

04271 87-289

Email:

Poststelle@fa-su.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Sulingen

Finanzamt Sulingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sulingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Di. 8:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Sulingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Sulingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Sulingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Sulingen kann entweder per Telefon 04271 87-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-su.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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