Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bremerhaven

Bremerhaven

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wesermünde beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wesermünde, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Wesermünde
Borriesstr. 50
27570 Bremerhaven
Deutschland

Telefon:

0471 183-0

Fax:

0471 183-119

Email:

Poststelle@fa-wem.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Bremerhaven

Finanzamt Wesermünde

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wesermünde neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bremerhaven

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wesermünde prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bremerhaven nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wesermünde kann entweder per Telefon 0471 183-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-wem.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

Andere Dienstleistungen