zuständige Kindergeldkasse Elmshorn - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Blomesche Wildnis

Blomesche Wildnis

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Blomesche Wildnis beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Blomesche Wildnis ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Blomesche Wildnis

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Elmshorn
Bauerweg 23
25335 Elmshorn
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

04121 480 560 615

Email:

familienkasse-nord@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Blomesche Wildnis

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Blomesche Wildnis einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Blomesche Wildnis

Die Kindergeldkasse in Blomesche Wildnis kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-nord@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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