zuständige Kindergeldkasse Jena - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Bethenhausen

Bethenhausen

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Bethenhausen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Bethenhausen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Bethenhausen

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Jena
Stadtrodaer Str. 1
07749 Jena
Deutschland

Telefon:

0800 4 5555 30

Fax:

03641 379 908

Email:

Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Bethenhausen

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Bethenhausen einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Bethenhausen

Die Kindergeldkasse in Bethenhausen kann entweder per Telefon 0800 4 5555 30 oder per E-Mail Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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