zuständige Kindergeldkasse Jena - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Stadtroda

Stadtroda

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Stadtroda beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Stadtroda ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Stadtroda

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Jena
Stadtrodaer Str. 1
07749 Jena
Deutschland

Telefon:

0800 4 5555 30

Fax:

03641 379 908

Email:

Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Stadtroda

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Stadtroda einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Stadtroda

Die Kindergeldkasse in Stadtroda kann entweder per Telefon 0800 4 5555 30 oder per E-Mail Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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