zuständige Kindergeldkasse Frankfurt am Main - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Karben

Karben

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Karben beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Karben ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Karben

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Frankfurt am Main
Fischerfeldstr. 10-12
60311 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon:

0800 4 5555 30

Fax:

_

Email:

familienkasse-Hessen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Karben

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Karben einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Karben

Die Kindergeldkasse in Karben kann entweder per Telefon 0800 4 5555 30 oder per E-Mail familienkasse-Hessen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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