Familienkasse Eberswalde - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Eberswalde

Eberswalde

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Eberswalde beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Eberswalde ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Eberswalde

Anschrift:

Familienkasse Eberswalde
zuständige Familienkasse Neuruppin
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

Email:

Familienkasse-Neuruppin@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Eberswalde

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Eberswalde einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Eberswalde

Die Kindergeldkasse in Eberswalde kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail Familienkasse-Neuruppin@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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