zuständige Kindergeldkasse Gießen - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Ober-Mörlen

Ober-Mörlen

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Ober-Mörlen beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Ober-Mörlen ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Ober-Mörlen

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Gießen
Nordanlage 60
35390 Gießen
Deutschland

Telefon:

0800 4 5555 30

Fax:

_

Email:

familienkasse-Hessen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Ober-Mörlen

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Ober-Mörlen einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Ober-Mörlen

Die Kindergeldkasse in Ober-Mörlen kann entweder per Telefon 0800 4 5555 30 oder per E-Mail familienkasse-Hessen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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