zuständige Kindergeldkasse Frankfurt a. M. - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Frankfurt-Höchst

Frankfurt-Höchst

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Frankfurt-Höchst beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Frankfurt-Höchst ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Frankfurt-Höchst

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Frankfurt a. M.
Fischerfeldstr. 10 -12
60311 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

069 2171 2430

Email:

familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Frankfurt-Höchst

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Frankfurt-Höchst einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Frankfurt-Höchst

Die Kindergeldkasse in Frankfurt-Höchst kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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