zuständige Kindergeldkasse Nagold - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Freudenstadt

Freudenstadt

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Freudenstadt beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Freudenstadt ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Freudenstadt

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Nagold
Bahnhofstr. 37
72202 Nagold
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

07452 829 266

Email:

familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Freudenstadt

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Freudenstadt einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Freudenstadt

Die Kindergeldkasse in Freudenstadt kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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