zuständige Kindergeldkasse Schwerin - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Gadebusch

Gadebusch

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Gadebusch beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Gadebusch ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Gadebusch

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Schwerin
Lübecker Str. 285
19059 Schwerin
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0385 450 3455

Email:

familienkasse-nord@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Gadebusch

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Gadebusch einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Gadebusch

Die Kindergeldkasse in Gadebusch kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-nord@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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