zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Passau - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Grafenau

Grafenau

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Grafenau beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Grafenau ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Grafenau

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Passau
Nikolastr. 6
94032 Passau
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0851 508 617

Email:

familienkasse-bayern-sued@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Grafenau

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Grafenau einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Grafenau

Die Kindergeldkasse in Grafenau kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-bayern-sued@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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