zuständige Kindergeldkasse Ulm - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Heidenheim an der Brenz

Heidenheim an der Brenz

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Heidenheim an der Brenz beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Heidenheim an der Brenz ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Heidenheim an der Brenz

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Ulm
Wichernstr. 5
89073 Ulm
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0731 160 301

Email:

familienkasse-baden-wuerttemberg-ost@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Heidenheim an der Brenz

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Heidenheim an der Brenz einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Heidenheim an der Brenz

Die Kindergeldkasse in Heidenheim an der Brenz kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-baden-wuerttemberg-ost@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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