zuständige Kindergeldkasse Frankfurt a. M. - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Hofheim am Taunus

Hofheim am Taunus

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Hofheim am Taunus beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hofheim am Taunus ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Hofheim am Taunus

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Frankfurt a. M.
Fischerfeldstr. 10 -12
60311 Frankfurt a. M.
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

069 2171 2430

Email:

familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Hofheim am Taunus

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Hofheim am Taunus einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Hofheim am Taunus

Die Kindergeldkasse in Hofheim am Taunus kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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