Hoya zuständige Kindergeldkasse Nienburg - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Hoya

Hoya

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Hoya beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hoya ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Hoya

Anschrift:

Hoya zuständige Kindergeldkasse Nienburg
Verdener Str. 21
31582 Nienburg
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

05021 907 1799

Email:

familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Hoya

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Hoya einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Hoya

Die Kindergeldkasse in Hoya kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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