zuständige Kindergeldkasse Aachen - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Jülich

Jülich

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Jülich beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Jülich ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Jülich

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Aachen
Talbotstr. 25
52068 Aachen
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0241 5682 109

Email:

familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Jülich

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Jülich einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Jülich

Die Kindergeldkasse in Jülich kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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