zuständige Kindergeldkasse Brühl - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Kall

Kall

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Kall beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Kall ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Kall

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Brühl
Ubierstr. 7-11
50321 Brühl
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

02232 9461 789

Email:

familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Kall

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Kall einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Kall

Die Kindergeldkasse in Kall kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-nordrhein-westfalen-west@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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