zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Emden - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Leer (Ostfriesland)

Leer (Ostfriesland)

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Leer (Ostfriesland) beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Leer (Ostfriesland) ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Leer (Ostfriesland)

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Emden
Schlesierstr. 10-12
26723 Emden
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

04921 808 444

Email:

familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Leer (Ostfriesland)

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Leer (Ostfriesland) einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Leer (Ostfriesland)

Die Kindergeldkasse in Leer (Ostfriesland) kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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