zuständige Kindergeldkasse Recklinghausen - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Marl

Marl

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Marl beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Marl ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Marl

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Recklinghausen
Am Erlenkamp 18
45657 Recklinghausen
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

02361 904 2892

Email:

familienkasse-nordrhein-westfalen-nord@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Marl

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Marl einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Marl

Die Kindergeldkasse in Marl kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-nordrhein-westfalen-nord@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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