Familienkasse Neuruppin - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Neuruppin

Neuruppin

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Neuruppin beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Neuruppin ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Neuruppin

Anschrift:

Familienkasse Neuruppin
Trenckmannstr. 15
16816 Neuruppin
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

03391 692 802 290

Email:

familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Neuruppin

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Neuruppin einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Neuruppin

Die Kindergeldkasse in Neuruppin kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



Andere Dienstleistungen