zuständige Kindergeldkasse Schwandorf - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Oberviechtach

Oberviechtach

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Oberviechtach beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Oberviechtach ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Oberviechtach

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Schwandorf
Wackersdorfer Str. 4
92421 Schwandorf
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

09431 910 149

Email:

familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Oberviechtach

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Oberviechtach einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Oberviechtach

Die Kindergeldkasse in Oberviechtach kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-bayern-nord@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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