zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Hildesheim - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Springe

Springe

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Springe beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Springe ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Springe

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse - Familienkasse Hildesheim
Bahnhofsallee 15
31134 Hildesheim
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

05121 969 306

Email:

familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Springe

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Springe einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Springe

Die Kindergeldkasse in Springe kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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