zuständige Kindergeldkasse Kaiserslautern - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Zweibrücken

Zweibrücken

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Zweibrücken beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Zweibrücken ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Zweibrücken

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0631 3641 460

Email:

familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Zweibrücken

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Zweibrücken einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Zweibrücken

Die Kindergeldkasse in Zweibrücken kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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