zuständige Kindergeldkasse Cottbus - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Frauendorf

Frauendorf

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Frauendorf beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Frauendorf ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Frauendorf

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Cottbus
Thiemstr. 135
03048 Cottbus
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0355 4864 555

Email:

familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Frauendorf

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Frauendorf einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Frauendorf

Die Kindergeldkasse in Frauendorf kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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