zuständige Kindergeldkasse Erfurt - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Aschara

Aschara

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Aschara beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Aschara ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Aschara

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 158-160
99084 Erfurt
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0361 6447 2890

Email:

familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Aschara

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Aschara einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Aschara

Die Kindergeldkasse in Aschara kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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