Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Sachsen b.Ansbach

Personalausweis Beantragen in Sachsen b.Ansbach

Personalausweis beantragen oder erneuern in Sachsen b.Ansbach - Bayern. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen b.Ansbach haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach
Hauptstraße 22
91623 Sachsen b.Ansbach
Deutschland

Telefon:

0 98 27 / 92 20 - 0

Fax:

0 98 27 / 92 20 - 20

Email:

gemeinde@sachsen-b-ansbach.de

Webseite:

sachsen-b-ansbach.de

Sachsen b.Ansbach - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Sachsen b.Ansbach muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.sachsen-b-ansbach.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Sachsen b.Ansbach

Personalausweis abholen in Sachsen b.Ansbach

Nach Antragstellung im Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Sachsen b.Ansbach

Das Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach kann entweder per Telefon (0 98 27 / 92 20 - 0) oder per E-Mail (gemeinde@sachsen-b-ansbach.de) kontaktiert werden. Webseite: sachsen-b-ansbach.de


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