Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Oberkrämer

Personalausweis Beantragen in Oberkrämer

Personalausweis beantragen oder erneuern in Oberkrämer - Brandenburg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Oberkrämer haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Deutschland

Telefon:

03304-3932-12

Fax:

Email:

meldebehoerde@oberkraemer.de

Webseite:

oberkraemer.de

Oberkrämer - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Oberkrämer muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.oberkraemer.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Oberkrämer

Personalausweis abholen in Oberkrämer

Nach Antragstellung im Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Oberkrämer

Das Einwohnermeldebehörde in Oberkrämer kann entweder per Telefon (03304-3932-12) oder per E-Mail (meldebehoerde@oberkraemer.de) kontaktiert werden. Webseite: oberkraemer.de


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