Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Neuruppin

Personalausweis Beantragen in Neuruppin

Personalausweis beantragen oder erneuern in Neuruppin - Brandenburg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neuruppin haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Neuruppin beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgerbüro in Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Deutschland

Telefon:

03391-355 111

Fax:

03391-355 741

Email:

buergerbuero@stadtneuruppin.de

Webseite:

stadtneuruppin.de

Neuruppin - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Neuruppin muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.stadtneuruppin.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neuruppin

Personalausweis abholen in Neuruppin

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Neuruppin ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neuruppin

Das Bürgerbüro in Neuruppin kann entweder per Telefon (03391-355 111) oder per E-Mail (buergerbuero@stadtneuruppin.de) kontaktiert werden. Webseite: stadtneuruppin.de


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