Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Hoya

Personalausweis Beantragen in Hoya

Personalausweis beantragen oder erneuern in Hoya - Niedersachsen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hoya haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Hoya beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Hoya
Schloßplatz 2
27318 Hoya
Deutschland

Telefon:

04251/815-0

Fax:

04251/815-50

Email:

rathaus@hoya-weser.de

Webseite:

hoya-weser.de

Hoya - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Hoya muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.hoya-weser.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Hoya

Personalausweis abholen in Hoya

Nach Antragstellung im Bürgeramt in Hoya ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Hoya

Das Bürgeramt in Hoya kann entweder per Telefon (04251/815-0) oder per E-Mail (rathaus@hoya-weser.de) kontaktiert werden. Webseite: hoya-weser.de


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