Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Jork

Personalausweis Beantragen in Jork

Personalausweis beantragen oder erneuern in Jork - Niedersachsen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Jork haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Jork beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Jork
Am Gräfengericht 2
21635 Jork
Deutschland

Telefon:

0 41 62 / 91 47 - 0

Fax:

0 41 62 / 54 61

Email:

gemeinde@jork.de

Webseite:

jork.de

Jork - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Jork muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.jork.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Jork

Personalausweis abholen in Jork

Nach Antragstellung im Bürgeramt in Jork ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Jork

Das Bürgeramt in Jork kann entweder per Telefon (0 41 62 / 91 47 - 0) oder per E-Mail (gemeinde@jork.de) kontaktiert werden. Webseite: jork.de


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