Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Holdorf

Personalausweis Beantragen in Holdorf

Personalausweis beantragen oder erneuern in Holdorf - Niedersachsen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Holdorf haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Holdorf beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Holdorf
Große Straße 19
49451 Holdorf
Deutschland

Telefon:

05494 / 98510

Fax:

05494 / 985-99

Email:

gemeinde@holdorf.de

Webseite:

holdorf.de

Holdorf - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Holdorf muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.holdorf.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Holdorf

Personalausweis abholen in Holdorf

Nach Antragstellung im Bürgeramt in Holdorf ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Holdorf

Das Bürgeramt in Holdorf kann entweder per Telefon (05494 / 98510) oder per E-Mail (gemeinde@holdorf.de) kontaktiert werden. Webseite: holdorf.de


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