Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Neubörger

Personalausweis Beantragen in Neubörger

Personalausweis beantragen oder erneuern in Neubörger - Niedersachsen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neubörger haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Gemeindebüro in Neubörger beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Gemeindebüro in Neubörger
Kirchstr.
26892 Neubörger
Deutschland

Telefon:

04966 - 210

Fax:

Email:

Webseite:

Neubörger - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Neubörger muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neubörger

Personalausweis abholen in Neubörger

Nach Antragstellung im Gemeindebüro in Neubörger ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neubörger

Das Gemeindebüro in Neubörger kann entweder per Telefon (04966 - 210) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:


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