Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Gelsenkirchen

Personalausweis Beantragen in Gelsenkirchen

Personalausweis beantragen oder erneuern in Gelsenkirchen - Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
Turfstraße 21
45899 Gelsenkirchen
Deutschland

Telefon:

(0209/ 169-2100

Fax:

(0209/ 169-6210

Email:

buergercenter@gelsenkirchen.de

Webseite:

gelsenkirchen.de

Gelsenkirchen - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Gelsenkirchen muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.gelsenkirchen.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Gelsenkirchen

Personalausweis abholen in Gelsenkirchen

Nach Antragstellung im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Gelsenkirchen

Das BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst kann entweder per Telefon ((0209/ 169-2100) oder per E-Mail (buergercenter@gelsenkirchen.de) kontaktiert werden. Webseite: gelsenkirchen.de


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