Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Frechen

Personalausweis Beantragen in Frechen

Personalausweis beantragen oder erneuern in Frechen - Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Frechen haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Frechen beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgeramt in Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Deutschland

Telefon:

02234 501 0

Fax:

02234 501 219

Email:

rathaus@stadt-frechen.de

Webseite:

stadt-frechen.de

Frechen - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Frechen muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.stadt-frechen.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Frechen

Personalausweis abholen in Frechen

Nach Antragstellung im Bürgeramt in Frechen ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Frechen

Das Bürgeramt in Frechen kann entweder per Telefon (02234 501 0) oder per E-Mail (rathaus@stadt-frechen.de) kontaktiert werden. Webseite: stadt-frechen.de


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