Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Meßkirch

Personalausweis Beantragen in Meßkirch

Personalausweis beantragen oder erneuern in Meßkirch - Baden-Württemberg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Meßkirch haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Meßkirch beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Meßkirch
Conradin-Kreutzer-Str. 1
88605 Meßkirch
Deutschland

Telefon:

0 75 75 / 206-21

Fax:

0 75 75 / 206-51

Email:

info@messkirch.de

Webseite:

messkirch.de

Meßkirch - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Meßkirch muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.messkirch.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Meßkirch

Personalausweis abholen in Meßkirch

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Meßkirch ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Meßkirch

Das Bürgerbüro in Meßkirch kann entweder per Telefon (0 75 75 / 206-21) oder per E-Mail (info@messkirch.de) kontaktiert werden. Webseite: messkirch.de


Andere Dienstleistungen