Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Bösenbrunn

Personalausweis Beantragen in Bösenbrunn

Personalausweis beantragen oder erneuern in Bösenbrunn - Sachsen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bösenbrunn haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Gemeindeamt in Bösenbrunn beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindeamt in Bösenbrunn
Alte Schulstraße 2
08606 Bösenbrunn
Deutschland

Telefon:

037434 80283

Fax:

037434 81241

Email:

gemeinde.boesenbrunn@t-online.de

Webseite:

Bösenbrunn - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Bösenbrunn muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Bösenbrunn

Personalausweis abholen in Bösenbrunn

Nach Antragstellung im Gemeindeamt in Bösenbrunn ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Bösenbrunn

Das Gemeindeamt in Bösenbrunn kann entweder per Telefon (037434 80283) oder per E-Mail (gemeinde.boesenbrunn@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:


Andere Dienstleistungen