Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Genthin

Personalausweis Beantragen in Genthin

Personalausweis beantragen oder erneuern in Genthin - Sachsen-Anhalt. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Genthin haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Meldebehörde in Genthin beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Meldebehörde in Genthin
Marktplatz 3
39307 Genthin
Deutschland

Telefon:

03933-876191

Fax:

03933-876140

Email:

meldebehoerde@stadt-genthin.de

Webseite:

stadt-genthin.de

Genthin - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Genthin muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.stadt-genthin.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Genthin

Personalausweis abholen in Genthin

Nach Antragstellung im Meldebehörde in Genthin ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Genthin

Das Meldebehörde in Genthin kann entweder per Telefon (03933-876191) oder per E-Mail (meldebehoerde@stadt-genthin.de) kontaktiert werden. Webseite: stadt-genthin.de


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