Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Quickborn

Personalausweis Beantragen in Quickborn

Personalausweis beantragen oder erneuern in Quickborn - Schleswig-Holstein. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Quickborn haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro Quickborn beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgerbüro Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
Deutschland

Telefon:

04106 / 611 - 0

Fax:

04106 / 611 - 400

Email:

info@quickborn.de

Webseite:

quickborn.de

Quickborn - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Quickborn muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.quickborn.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Quickborn

Personalausweis abholen in Quickborn

Nach Antragstellung im Bürgerbüro Quickborn ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Quickborn

Das Bürgerbüro Quickborn kann entweder per Telefon (04106 / 611 - 0) oder per E-Mail (info@quickborn.de) kontaktiert werden. Webseite: quickborn.de


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