Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Fehmarn

Personalausweis Beantragen in Fehmarn

Personalausweis beantragen oder erneuern in Fehmarn - Schleswig-Holstein. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Fehmarn haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Fehmarn beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgerbüro in Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Deutschland

Telefon:

04371 / 506-643

Fax:

04371 / 506-650

Email:

b.gaeth@stadtfehmarn.de

Webseite:

stadtfehmarn.de

Fehmarn - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Fehmarn muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.stadtfehmarn.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Fehmarn

Personalausweis abholen in Fehmarn

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Fehmarn ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Fehmarn

Das Bürgerbüro in Fehmarn kann entweder per Telefon (04371 / 506-643) oder per E-Mail (b.gaeth@stadtfehmarn.de) kontaktiert werden. Webseite: stadtfehmarn.de


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