Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Schweina

Personalausweis Beantragen in Schweina

Personalausweis beantragen oder erneuern in Schweina - Thüringen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schweina haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Einwohnermeldeamt in Schweina beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Schweina
August-Bebel-Str. 12
36448 Schweina
Deutschland

Telefon:

036961 / 362-22

Fax:

036961 / 362 - 20

Email:

poststelle @ gv-schweina.de

Webseite:

gv-schweina.de

Schweina - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Schweina muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www. gv-schweina.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schweina

Personalausweis abholen in Schweina

Nach Antragstellung im Einwohnermeldeamt in Schweina ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schweina

Das Einwohnermeldeamt in Schweina kann entweder per Telefon (036961 / 362-22) oder per E-Mail (poststelle @ gv-schweina.de) kontaktiert werden. Webseite: gv-schweina.de


Andere Dienstleistungen