Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Graben-Neudorf

Personalausweis Beantragen in Graben-Neudorf

Personalausweis beantragen oder erneuern in Graben-Neudorf - Baden-Württemberg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Graben-Neudorf haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Graben-Neudorf beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Graben-Neudorf
Hauptstraße 39
76676 Graben-Neudorf
Deutschland

Telefon:

07255 / 901 - 0

Fax:

07255 / 901-350

Email:

gemeindeverwaltung@graben-neudorf.de

Webseite:

graben-neudorf.de

Graben-Neudorf - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Graben-Neudorf muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.graben-neudorf.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Graben-Neudorf

Personalausweis abholen in Graben-Neudorf

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Graben-Neudorf ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Graben-Neudorf

Das Bürgerbüro in Graben-Neudorf kann entweder per Telefon (07255 / 901 - 0) oder per E-Mail (gemeindeverwaltung@graben-neudorf.de) kontaktiert werden. Webseite: graben-neudorf.de


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