Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Sankt Peter

Personalausweis Beantragen in Sankt Peter

Personalausweis beantragen oder erneuern in Sankt Peter - Baden-Württemberg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sankt Peter haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Sankt Peter beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Sankt Peter
Klosterhof 12
79271 Sankt Peter
Deutschland

Telefon:

07660 9102-0

Fax:

07660 9102-44

Email:

gemeinde@st-peter.eu

Webseite:

st-peter.eu

Sankt Peter - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Sankt Peter muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.st-peter.eu

Weitere Informationen zum Personalausweis in Sankt Peter

Personalausweis abholen in Sankt Peter

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Sankt Peter ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Sankt Peter

Das Bürgerbüro in Sankt Peter kann entweder per Telefon (07660 9102-0) oder per E-Mail (gemeinde@st-peter.eu) kontaktiert werden. Webseite: st-peter.eu


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