Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Freising

Wohngeld Beantragen in Freising

Sie möchten in Freising Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Freising ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Freising Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Freising
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising
Deutschland

Telefon:

08161 - 54 121

Fax:

08161 - 54 257

Email:

buergerbuero@freising.de

Webseite:

freising.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Freising - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Freising

Freising - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Freising Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Freising beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Freising selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Freising kann entweder per Telefon (08161 - 54 121) oder per E-Mail (buergerbuero@freising.de) kontaktiert werden. Webseite: freising.de



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