Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung)

Wohngeld Beantragen in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung)

Sie möchten in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Deutschland

Telefon:

09181/255-222

Fax:

09181/255-233

Email:

georg.zeltner@neumarkt.de

Webseite:

neumarkt.de

Wohngeldstelle - Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung)

Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz kann entweder per Telefon (09181/255-222) oder per E-Mail (georg.zeltner@neumarkt.de) kontaktiert werden. Webseite: neumarkt.de



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